Die Erfüllung gemeinnütziger Zwecke iSd § 34 Abs 1 BAO muß sowohl in der Satzung der Vereinigung vorgesehen, als auch tatsächlich gegeben sein. Über den satzungsgemäßen Zweck hinausgehende Tätigkeiten einer Vereinigung lassen die Annahme der Gemeinnützigkeit nicht zu.Die Erfüllung gemeinnütziger Zwecke iSd Paragraph 34, Absatz eins, BAO muß sowohl in der Satzung der Vereinigung vorgesehen, als auch tatsächlich gegeben sein. Über den satzungsgemäßen Zweck hinausgehende Tätigkeiten einer Vereinigung lassen die Annahme der Gemeinnützigkeit nicht zu.