Die Hausbesorgerordnung Wien, LGBl. Nr. 78/1921, behandelt eine Materie des Zivilrechtes, eventuell des Arbeiterrechtes. Das Wr. Landesgesetz wird daher aufgehoben.Die Hausbesorgerordnung Wien, Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 1921,, behandelt eine Materie des Zivilrechtes, eventuell des Arbeiterrechtes. Das Wr. Landesgesetz wird daher aufgehoben.
Es gab unter der Geltung der altösterreichischen Verfassung keine rechtliche Möglichkeit, verfassungswidrige Landesgesetze aufzuheben.