Ob eine private Schule oder eine andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtung eine einer öffentlichen Schule vergleichbare Tätigkeit ausübt, könnte anhand der Lehrmethoden gemessen werden. Es wäre aber auch denkbar, den obligaten Vergleich anhand des Lehrzieles, zB iS von Wissensvermittlung und Persönlichkeitsbildung, anzustellen. Ebenso bietet sich der Lehrstoff, der vermittelt wird, als Vergleichsmaßstab (Hinweis E 28.4.1976, 559/75).