Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 88/14/0162

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6429 F/1989

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

88/14/0162

Entscheidungsdatum

12.09.1989

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Die Erhaltungspflicht der Vermieter ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Gebäudes grundsätzlich ohne Einfluß. Unterlassene Instandhaltungsarbeiten können die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erst verkürzen, sobald eine solche Wechselwirkung feststeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140162.X05

Im RIS seit

12.09.1989

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2018

Dokumentnummer

JWR_1988140162_19890912X05

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