Anlassfallwirkung der Aufhebung von Wortfolgen in der Salzburger Bettelverbots-VO vom 20.05.2015 mit E v 28.06.2017, V27/2017; Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses, soweit damit die Beschwerde gegen den Strafbescheid betr die Geldstrafe abgewiesen wurde.
Zurückweisung der Beschwerde hinsichtlich der unter einem erkannten Aufhebung des Verfallsausspruchs mangels Beschwer sowie hinsichtlich des Ausspruches über die Nichtzulässigkeit der ordentlichen Revision.
(Quasi-Anlassfall E1866/2016, E v 28.06.2017, Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses).