Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 91/13/0072

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

91/13/0072

Entscheidungsdatum

18.09.1991

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Wenn die Feststellungen der Abgabenbehörde über die Kundenfrequenz beim Steuerpflichtigen auf Stichproben der Betriebsprüfung beruhen, so kann sich die Abgabenbehörde mit diesen Stichproben begnügen, wenn nämlich der Steuerpflichtige diese Stichproben nicht für repräsentativ erachtet, liegt es an ihm, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht Beweise zu benennen, die die Feststellung eines repräsentativeren Ergebnisses erlauben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130072.X05

Im RIS seit

18.09.1991

Dokumentnummer

JWR_1991130072_19910918X05

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