Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 2007/15/0255

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 8654 F/2011

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2007/15/0255

Entscheidungsdatum

07.07.2011

Index

E6J
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

61994CJ0230 Renate Enkler VORAB;
UStG 1994 §2 Abs1;

Rechtssatz

Wenn die Abgabenbehörde die gegenständliche Nutzungsüberlassung hinsichtlich eines von der Stiftung errichteten Einfamilienhauses an einen der Stifter an Hand eines Vergleichs zwischen den Umständen, unter denen das Wohngebäude im Beschwerdefall dem Stifter überlassen wurde, und den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird, beurteilt hat, steht sie im Einklang mit Rechtsprechung und Lehre vergleiche hierzu auch Beiser, RdW 2010/812, 810, der auf das Vorliegen einer marktkonformen Vermietung abstellt).

Gerichtsentscheidung

EuGH 61994CJ0230 Renate Enkler VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2007150255.X05

Im RIS seit

22.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2015

Dokumentnummer

JWR_2007150255_20110707X05

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