Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 92/14/0019

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

92/14/0019

Entscheidungsdatum

18.03.1992

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/14/0049 1

Stammrechtssatz

Besteht ein begründeter Anlaß zur Schätzung, dann muß die mit jeder Schätzung verbundene Unsicherheit hingenommen werden. Es liegt geradezu im Wesen der Schätzung, daß die auf diese Weise zu ermittelnden Größen die tatsächlich erzielten Ergebnisse nur bis zu einem mehr oder weniger großen Genauigkeitsgrad erreichen können (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 418).

Schlagworte

Liebhaberei Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung keine Beschwerdelegitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140019.X04

Im RIS seit

30.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2019

Dokumentnummer

JWR_1992140019_19920318X04

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