Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0156/50

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 637 F/1952

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0156/50

Entscheidungsdatum

10.10.1952

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1939 §4 Abs1;
EStG 1953 §4 Abs1;

Beachte

y5058;

Rechtssatz

Aus der grundsätzlichen Vorschrift des Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1953 in Verbindung mit Paragraph 6, EStG 1953 ergibt sich die Absicht des Gesetzgebers, alle wirtschaftlichen Vorfälle, die sich in einem bestimmten Besteuerungszeitraum ereignen, lückenlos zu erfassen und bei einer Aufeinanderfolge mehrerer Steuerzeiträume KEINEN steuerlichen Vorfall DOPPELT zu erfassen, aber auch keinen endgültig unberücksichtigt zu lassen.

*

E 10.10.1952, 0156/50 #2 VwSlg 637 F/1952;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950000156.X02

Im RIS seit

10.10.1952

Dokumentnummer

JWR_1950000156_19521010X02

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