Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
8
Entscheidungsdatum
07.09.1993
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
GewStG §12 Abs2 Z1;
GewStG §7 Z1;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0196
Rechtssatz
Durch die Nichtbezahlung einer Schuld bleiben einem Betrieb Mittel erhalten, die sonst zur Tilgung der Schuld hätten verwendet und damit dem Betrieb entzogen werden müssen. Das jahrelange Weiterbestehen einer Schuld bewirkt somit eine nicht nur vorübergehende Verstärkung des Betriebskapitals. Für das Vorliegen einer Dauerschuld kommt es darauf, warum die Schuld nicht getilgt wurde, ebensowenig an, wie darauf, ob deren Abdeckung aufgrund der Eigenkapitalausstattung des Betriebes möglich gewesen wäre (Hinweis E 19.1.1982, 81/14/0109).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140195.X08
Im RIS seit
03.04.2001
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2011
Dokumentnummer
JWR_1990140195_19930907X08