Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 5751 F/1983
Rechtssatznummer
1
Entscheidungsdatum
27.01.1983
Index
Stempel- und Rechtsgebühren
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm
GebG 1957 §33 TP19 Abs1 idF 1976/668
Rechtssatz
Bei Einmalkrediten besteht bei Eintritt einer neuen Vertragspartei an Stelle des ausscheidenden Kreditnehmers insoweit keine - eine Voraussetzung für die Erhebung einer Rechtsgebühr gem § 33 TP 19 Abs 1 GebG bildende - Verfügungsmöglichkeit über den Kreditvertrag, als der Kredit vom bisherigen Kreditnehmer schon ausgenützt war; bei revoltierenden Krediten ergibt sich eine Verfügungsmöglichkeit des neuen Kreditnehmers selbst bei voller Ausschöpfung des Kredites durch den ausscheidenden Kreditnehmer im Hinblick darauf, dass dem neuen Kreditnehmers selbst bei voller Ausschöpfung des Kredites durch den ausscheidenden Kreditnehmer im Hinblick darauf, dass dem neuen Kreditnehmer der Kreditrahmen für eine wiederholte Ausnützung zu Verfügung steht.Bei Einmalkrediten besteht bei Eintritt einer neuen Vertragspartei an Stelle des ausscheidenden Kreditnehmers insoweit keine - eine Voraussetzung für die Erhebung einer Rechtsgebühr gem Paragraph 33, TP 19 Absatz eins, GebG bildende - Verfügungsmöglichkeit über den Kreditvertrag, als der Kredit vom bisherigen Kreditnehmer schon ausgenützt war; bei revoltierenden Krediten ergibt sich eine Verfügungsmöglichkeit des neuen Kreditnehmers selbst bei voller Ausschöpfung des Kredites durch den ausscheidenden Kreditnehmer im Hinblick darauf, dass dem neuen Kreditnehmers selbst bei voller Ausschöpfung des Kredites durch den ausscheidenden Kreditnehmer im Hinblick darauf, dass dem neuen Kreditnehmer der Kreditrahmen für eine wiederholte Ausnützung zu Verfügung steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981150120.X01
Im RIS seit
23.11.2020
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2020
Dokumentnummer
JWR_1981150120_19830127X01