Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 2401 F/1961
Rechtssatznummer
1
Entscheidungsdatum
10.03.1961
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1953 §1 Abs1;
EStG 1953 §34 Abs3;
SteueranpassungsG 1934 §14 Abs3;
Rechtssatz
Ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger, der in Österreich ein großes Forstgut betreibt, ist in Österreich für die Einkünfte aus diesem Forstgut unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Er kann somit für Veräußerungsgewinne im Betriebe dieses Forstgutes die Besteuerung nach dem begünstigten Satze des § 34 EStG 1953 verlangen.Ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger, der in Österreich ein großes Forstgut betreibt, ist in Österreich für die Einkünfte aus diesem Forstgut unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Er kann somit für Veräußerungsgewinne im Betriebe dieses Forstgutes die Besteuerung nach dem begünstigten Satze des Paragraph 34, EStG 1953 verlangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001942.X01
Im RIS seit
10.03.1961
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2016
Dokumentnummer
JWR_1960001942_19610310X01