Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Entscheidungsdatum
07.06.1962
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1953 §100;
EStG 1953 §13 Abs2 Z1;
Beachte
y7070;
yk9042
Rechtssatz
Die Eigenschaft eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebes geht nicht dadurch verloren, daß Werkleistungen erbracht werden. Maßgebend bleibt vielmehr nach dem Gesetz allein, ob der Nebenbetrieb einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Welcher Betrieb als der herrschende und welcher als der dienende anzusehen ist, muß im Einzelfall gemäß der Verkehrsauffassung nach dem Gesamtbilde der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens beurteilt werden (Hinweis E 30.4.1953, 0098/51 VwSlg 755 F/1953).
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E 7.6.1962, 2497/59 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1959002497.X01
Dokumentnummer
JWR_1959002497_19620607X01