Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 93/14/0073

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

93/14/0073

Entscheidungsdatum

28.10.1997

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0099

Rechtssatz

Als unverschuldet kann die Unmöglichkeit, die wahren Empfänger von Zahlungen zu bezeichnen, nur dann angesehen werden, wenn der Abgabepflichtige nicht selbst ein Verhalten setzt, welches eine (spätere) Nennung der wahren Empfänger verhindert (Hinweis E 2.3.1993, 91/14/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140073.X01

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011

Dokumentnummer

JWR_1993140073_19971028X01

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