Wird Mineralwasser nicht im Rahmen eines Bestandverhältnisses, sondern auf Grund eines Kaufvertrages abgegeben, ist die Anwendung des § 10 Abs 5 Z 2 UStG 1972 nicht möglich.Wird Mineralwasser nicht im Rahmen eines Bestandverhältnisses, sondern auf Grund eines Kaufvertrages abgegeben, ist die Anwendung des Paragraph 10, Absatz 5, Ziffer 2, UStG 1972 nicht möglich.