Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 81/17/0102

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/17/0102

Entscheidungsdatum

04.03.1983

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Stellt ein Gesellschafterdarlehen im Zeitpunkt der Zuführung der Mittel an die GmbH bei dieser kein (verdecktes) Stammkapital dar, so tritt auch bei späterer ungünstiger Wirtschaftsentwicklung der Gesellschaft keine AUTOMATISCHE Änderung des Charakters dieser Mittel (Umwandlung des Fremdkapitals in Eigenkapital) ein. In einem solchen Fall bedarf es vielmehr des Nachweises durch die Abgabenbehörde, daß der zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter seinerzeit geschlossene Darlehensvertrag eine (wenn auch stillschweigende) Änderung erfahren hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981170102.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2016

Dokumentnummer

JWR_1981170102_19830304X01

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