Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 91/14/0001

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6875 F/1994

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

91/14/0001

Entscheidungsdatum

17.03.1994

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Schließt ein Unternehmer Lehrverträge unter üblichen Voraussetzungen ab, so kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß der Wert der Gegenleistung des Unternehmers nicht hinter den von ihm erwarteten wirtschaftlichen Vorteilen zurückbleibt (Hinweis BFH 25.1.1984, BStBl 1984 römisch II 334 ff). Eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Lehrverhältnissen wäre somit nur dann anzuerkennen, wenn sich im Einzelfall im Sachverhaltsbereich nachweisen läßt, daß die dem Unternehmen zufließenden wirtschaftlichen Vorteile hinter dessen aus dem Vertrag erfließenden Verpflichtungen zurückbleiben. Diese ungewöhnlichen Verhältnisse bedürfen aber der konkreten Feststellung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140001.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1991140001_19940317X02

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