Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für 2006/15/0005

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 8544 F/2010

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2006/15/0005

Entscheidungsdatum

20.05.2010

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
59/04 EU - EWR

Norm

BAO §22;
EWR-Abk Art31;

Rechtssatz

Das mit der Niederlassungsfreiheit verfolgte Ziel, es den Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates zu erlauben, in einem anderen Mitgliedstaat eine Niederlassung zu gründen, um am Wirtschaftsleben dieses anderen Staates teilzunehmen, wird nicht verletzt, wenn rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen zu dem Zweck errichtet werden, der Steuer zu entgehen, die normalerweise für durch Tätigkeiten im Inland erzielte Gewinne geschuldet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2006150005.X05

Im RIS seit

22.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015

Dokumentnummer

JWR_2006150005_20100520X05

Navigation im Suchergebnis