Dem § 10 Abs 2 LPfG wurde durch die Regelung der §§ 99 ABGB, 291 EO für den Fall, daß der Drittschuldner der Ehegatte des Verpflichteten ist (und der Anspruch nach § 98 EheG nicht durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden ist) derogiert.Dem Paragraph 10, Absatz 2, LPfG wurde durch die Regelung der Paragraphen 99, ABGB, 291 EO für den Fall, daß der Drittschuldner der Ehegatte des Verpflichteten ist (und der Anspruch nach Paragraph 98, EheG nicht durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden ist) derogiert.