Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Entscheidungsdatum
29.04.1991
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Besprechung in:
AnwBl 11/1991, S 837 - 838;
ÖStZB 2002, 23;
ÖStZB 1992, 92;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/13/0162 E 3. Dezember 1986 RS 1
Stammrechtssatz
Auch wenn § 307 Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werden kann.Auch wenn Paragraph 307, Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werden kann.
Schlagworte
Videoverleih Videothek Urheberrecht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150088.X07
Im RIS seit
28.06.2001
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2009
Dokumentnummer
JWR_1990150088_19910429X07