B-VG Art144 Abs1; keine Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung der Verweigerung der Akteneinsicht durch Justizverwaltungsorgane
StVG; Geltung der Bestimmungen über Beschwerderecht und Instanzenzug gemäß §§120 ff. auch für Untersuchungshäftlinge; daher Nichterschöpfung des Instanzenzuges bei Beschwerde gegen Verhalten von Organen der Gefangenenhausverwaltung