Nicht alles, wozu sich Eltern ihren Kindern gegenüber verpflichtet fühlen, um ihnen eine bestmögliche Ausbildung angedeihen zu lassen, ist als sittliche (oder gar rechtliche) Verpflichtung iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 anzusehenNicht alles, wozu sich Eltern ihren Kindern gegenüber verpflichtet fühlen, um ihnen eine bestmögliche Ausbildung angedeihen zu lassen, ist als sittliche (oder gar rechtliche) Verpflichtung iSd Paragraph 34, Absatz 3, EStG 1972 anzusehen
(Hinweis E 24.10.1990, 87/13/0081). Von besonders gelagerten Ausnahmefällen wie jenen der "ausländischen" Diplomatenkinder udgl abgesehen, genügt das Angebot schulgeldfreier Schulen in Wien dem, was von Eltern bezüglich der Ausbildung ihrer Kinder rechtlich und sittlich zu fordern ist.