Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1093/60

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1093/60

Entscheidungsdatum

13.01.1971

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §33;

Beachte

y7897;

Rechtssatz

Stehen die als außergewöhnlche Belastung geltend gemachten Kurkosten mit einer schweren Kriegsverletzung iZ, die mit zunehmenden Alter zu einem schweren Lungenasthma geführt hat, dann hat die Behörde in die Prüfung dieser Frage einzugehen und geeignete Beweise aufzunehmen. - Sogenannte Verjüngungskuren können im allgemeinen nicht durch eine Steuerermäßigung nach Paragraph 33, EStG 1953 berücksichtigt werden.

*

E 13.1.1971, 1093/60 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1960001093.X01

Im RIS seit

13.01.1971

Dokumentnummer

JWR_1960001093_19710113X01

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