Auch die MINDESTZEITRENTE, auf die der Erbe des Rentenberechtigten durch einen bestimmten Zeitraum Anspruch hat, ist ein "wiederkehrender Bezug" iSd § 22 Z 1 lit b EStG 1953.Auch die MINDESTZEITRENTE, auf die der Erbe des Rentenberechtigten durch einen bestimmten Zeitraum Anspruch hat, ist ein "wiederkehrender Bezug" iSd Paragraph 22, Ziffer eins, Litera b, EStG 1953.
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E 23.4.1969, 1633/68 #2 VwSlg 3896 F/1969