Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Entscheidungsdatum
21.11.1960
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Rechtssatz
Werden Gewinnbeteiligungen regelmäßig gleichzeitig mit den Monatsgehältern ausgezahlt, dann kann ihnen die rechtliche Eigenschaft sonstiger Bezüge iSd § 67 EStG 1953 nicht zugebilligt werden, denn in diesem Falle sind sie den laufenden Bezügen hinzuzurechnen und zusammen mit diesen zu versteuern.Werden Gewinnbeteiligungen regelmäßig gleichzeitig mit den Monatsgehältern ausgezahlt, dann kann ihnen die rechtliche Eigenschaft sonstiger Bezüge iSd Paragraph 67, EStG 1953 nicht zugebilligt werden, denn in diesem Falle sind sie den laufenden Bezügen hinzuzurechnen und zusammen mit diesen zu versteuern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1957000665.X02
Im RIS seit
21.11.1960
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2011
Dokumentnummer
JWR_1957000665_19601121X02