Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0665/57

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0665/57

Entscheidungsdatum

21.11.1960

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1967 §67 Abs1;

Rechtssatz

Werden Gewinnbeteiligungen regelmäßig gleichzeitig mit den Monatsgehältern ausgezahlt, dann kann ihnen die rechtliche Eigenschaft sonstiger Bezüge iSd Paragraph 67, EStG 1953 nicht zugebilligt werden, denn in diesem Falle sind sie den laufenden Bezügen hinzuzurechnen und zusammen mit diesen zu versteuern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1957000665.X02

Im RIS seit

21.11.1960

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2011

Dokumentnummer

JWR_1957000665_19601121X02

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