Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für Ra 2016/05/0026

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

11

Geschäftszahl

Ra 2016/05/0026

Entscheidungsdatum

16.02.2017

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Einem Amtssachverständigen ist es nach der hg. Judikatur (Hinweis E vom 18. Dezember 2012, 2011/07/0190) gestattet, auf von ihm als plausibel erachtete Teile eines Einreichoperates bzw. diesem beiliegende fachkundige Ausführungen zu verweisen und diese solcherart zum Teil seines eigenen Gutachtens zu machen, was auch für allfällige fachkundige Stellungnahmen eines von einem Projektwerber beauftragten Experten gilt.

Schlagworte

Gutachten Auswertung fremder Befunde Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016050026.L11

Im RIS seit

23.03.2017

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2019

Dokumentnummer

JWR_2016050026_20170216L11

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