Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für 86/15/0009

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

86/15/0009

Entscheidungsdatum

01.12.1986

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Rechtssatz

Zur Gründung einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht erforderlich. Ein mündliches Übereinkommen muß jedoch, wenn es steuerlich anerkannt werden soll, umsomehr ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, weil sonst steuerliche Folgen willkürlich

herbeigeführt werden könnten (Hinweis E 8.11.1957, 1693/55, VwSlg 1721 F/1957).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986150009.X03

Im RIS seit

01.12.1986

Dokumentnummer

JWR_1986150009_19861201X03

Navigation im Suchergebnis