Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Gericht
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Entscheidungsdatum
24.02.2004
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm
BAO §201;
Rechtssatz
Die Umsatzsteuer, der Dienstgeberbeitrag und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag gehören zu den Selbstbemessungsabgaben. Auch die Lohnsteuer hat der Arbeitgeber selbst zu berechnen und abzuführen. Bei Selbstbemessungsabgaben ist maßgebend, wann die Abgabe bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wäre (Hinweis E 16.9.2003, 2000/14/0106). Die Pflicht zur Abfuhr der Abgabe besteht - unabhängig von der späteren bescheidmäßigen Festsetzung - bereits ab diesem Zeitpunkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999140278.X03
Dokumentnummer
JWR_1999140278_20040224X03