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Rechtssatz für 4Ob240/18z

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132421

Geschäftszahl

4Ob240/18z

Entscheidungsdatum

20.12.2018

Rechtssatz

Auch bei Streitigkeiten zwischen dem Hauptverein und einem Zweigverein liegt ein enger Zusammenhang zum Vereinsverhältnis vor, der in Bezug auf die Dichte der Vereinsbeziehung mit einer Vereinsmitgliedschaft grundsätzlich vergleichbar ist. Auch Streitigkeiten zwischen dem Hauptverein und einem Zweigverein sind – bei einem in den Statuten vorgesehenen typischen Abhängigkeitsverhältnis des Zweigvereins – daher solche „aus dem Vereinsverhältnis“ im Sinn des Paragraph 8, VerG.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 240/18z
    Entscheidungstext OGH 20.12.2018 4 Ob 240/18z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132421

Im RIS seit

04.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2019

Dokumentnummer

JJR_20181220_OGH0002_0040OB00240_18Z0000_001

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