Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0207/58

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

0207/58

Entscheidungsdatum

17.03.1961

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §10 Abs1 Z1;
EStG 1953 §22 Z1;
EStG 1953 §4 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0985/58

Rechtssatz

Wenn ein Übergabevertrag unter Verwandten Elemente eines Kaufvertrages und eines Unterhaltsvertrages enthält, ist die darin vereinbarte Rente je nachdem, ob die Merkmale einer entgeltlichen Veräußerung oder einer Versorgungsleistung überwiegen, als Kaufpreisrente oder als Versorgungsrente anzusehen und demgemäß steuerlich zu behandeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1958000207.X05

Im RIS seit

17.03.1961

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2012

Dokumentnummer

JWR_1958000207_19610317X05

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