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Rechtssatz für 10ObS10/19x 10ObS157/21t

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132552

Geschäftszahl

10ObS10/19x; 10ObS157/21t

Entscheidungsdatum

22.02.2022

Rechtssatz

Der Anspruch eines unselbständig erwerbstätigen Vaters auf Familienzeitbonus geht nicht dadurch verloren, dass der mit dem Dienstgeber vereinbarte Zeitraum der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgeht.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 10/19x
    Entscheidungstext OGH 19.02.2019 10 ObS 10/19x
  • 10 ObS 157/21t
    Entscheidungstext OGH 22.02.2022 10 ObS 157/21t
    Vgl; Beisatz: Hier: Auch nicht dadurch, dass er im unmittelbaren Anschluss an den Zeitraum des Bezugs des Familienzeitbonus oder im Anschluss an eine wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgehende, mit dem Dienstgeber vereinbarte Unterbrechung der Erwerbstätigkeit eine Karenz nach dem VKG in Anspruch nimmt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132552

Im RIS seit

17.05.2019

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2022

Dokumentnummer

JJR_20190219_OGH0002_010OBS00010_19X0000_001

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