ARTIKEL SECHS
SCHADENERSATZFORDERUNGEN
Alle nichtvertraglichen Schadenersatzforderungen, die aus Tätigkeiten der Truppen oder des Gastgeberstaates im Zusammenhang mit diesem MOU entstehen, werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels VIII des NATO-SOFA gelöst.Alle nichtvertraglichen Schadenersatzforderungen, die aus Tätigkeiten der Truppen oder des Gastgeberstaates im Zusammenhang mit diesem MOU entstehen, werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels römisch VIII des NATO-SOFA gelöst.