Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Gericht
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2006/15/0295
Entscheidungsdatum
28.10.2010
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1988 §16;
EStG 1988 §25;
EStG 1988 §26;
Rechtssatz
Im hg. Erkenntnis vom 21. November 1990, 87/13/0183, hat der Verwaltungsgerichtshof - zur vergleichbaren Rechtslage des EStG 1972 - ausgesprochen, dass die Zahlung nicht verrechnungspflichtiger Pauschalien durch den Arbeitgeber, mögen sie auch für die im § 26 EStG angeführten Zwecke gedacht sein, stets dazu führt, dass es sich beim Arbeitnehmer um Arbeitslohn im Sinne des § 25 EStG handelt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die abgegoltenen Aufwendungen vom Arbeitnehmer gegebenenfalls als Werbungskosten abziehbar sind.
Im RIS seit
25.11.2010
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2016
Dokumentnummer
JWR_2006150295_20101028X01