Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
50 S – 350 Jahre Universität Salzburg
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.1989
Außerkrafttretensdatum
Index
37/01 Geld- und Währungsrecht
Beachte
Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988,
BGBl. Nr. 597/1988.
Text
§ 3.Paragraph 3,
Für die äußere Gestalt der Münzen sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1)Absatz einsDie eine Seite der Münze hat das Siegel der Universität Salzburg, umgeben von der Umschrift „350 Jahre Universität Salzburg“ und den Jahreszahlen „1622-1972“ zu zeigen.
(2)Absatz 2Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „50“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen. Beide Seiten sind mit einer erhöhten Randleiste zu umrahmen. Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Fuenfzig Schilling“ zu tragen.
Zuletzt aktualisiert am
21.06.2019
Gesetzesnummer
10004126
Dokumentnummer
NOR12045607
Alte Dokumentnummer
N3197220080J