Artikel 36
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung betreffend die Unterbringung von Hilfesuchenden in Anstalten und Heimen, LGBl Nr 4/1984, wird geändert wie folgt:Die Verordnung der Salzburger Landesregierung betreffend die Unterbringung von Hilfesuchenden in Anstalten und Heimen, Landesgesetzblatt Nr 4 aus 1984,, wird geändert wie folgt:
Im § 1 Abs 3 wird der Betrag "100 S" durch den Betrag "7,27 €" ersetzt.Im Paragraph eins, Absatz 3, wird der Betrag "100 S" durch den Betrag "7,27 €" ersetzt.