Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für 90/13/0212

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

90/13/0212

Entscheidungsdatum

14.04.1993

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Für Einkünfte aus der Einkunftsart des Paragraph 30, EStG 1972 gilt das Zuflußprinzip und Abflußprinzip des Paragraph 19, EStG 1972 jedenfalls so weit, daß Ausgaben, die in einem späteren Jahr als jenem des Zufließens des Veräußerungserlöses erwachsen, auf die Ermittlung des Spekulationsgewinnes des früheren Jahres ohne Einfluß bleiben und nur mit einem im Abflußjahr entstandenen Spekulationsgewinn ausgeglichen werden können (Hinweis Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Textziffer 25f zu Paragraph 30, EStG 1972; Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Textziffer 25 zu Paragraph 30, EStG 1972).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130212.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1990130212_19930414X06

Navigation im Suchergebnis