Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 2011/16/0233

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2011/16/0233

Entscheidungsdatum

22.04.2015

Index

E6J
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

62000CJ0071 Develop VORAB;
KVG 1934 §2;

Rechtssatz

Ein beherrschender Einfluss einer Obergesellschaft auf die Willensbildung einer Zwischengesellschaft vermag noch keine gesellschaftsrechtlich maßgebliche Weiterleitungsverpflichtung zu begründen vergleiche das Urteil des EuGH vom 17. Oktober 2002 in der Rs. C-71/00, Develop Baudurchführungs- und Stadtentwicklungs GmbH, sowie das erwähnte hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 2013, mwN). Eine solche Weiterleitungsverpflichtung auf Grund eines Anweisungsverhältnisses (mit dem Ergebnis der Zurechnung der Leistung an den Anweisenden als Leistenden) setzt einen diesbezüglichen Gesellschafterbeschluss voraus, weshalb die "Anweisung" durch einen Gesellschafter, der nicht Alleingesellschafter ist, gesellschaftsrechtlich nicht bindet vergleiche das hg. Erkenntnis vom 28. Juni 2007, 2007/16/0027, VwSlg 8248 F/2007).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2011160233.X05

Im RIS seit

08.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2015

Dokumentnummer

JWR_2011160233_20150422X05

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