Im Erwerb des größten Teiles des Klientenstockes eines Steuerberaters ist der für den Betriebserwerb ausschlaggebende Umstand zu sehen. Diesfalls liegt ein bloßer Unternehmerwechsel vor, in welchem Fall die investitionsfördernde steuerliche Begünstigung gemäß § 10 EStG 1972 nicht zum Tragen kommen soll (Hinweis: E 16.6.1987, 86/14/0181).Im Erwerb des größten Teiles des Klientenstockes eines Steuerberaters ist der für den Betriebserwerb ausschlaggebende Umstand zu sehen. Diesfalls liegt ein bloßer Unternehmerwechsel vor, in welchem Fall die investitionsfördernde steuerliche Begünstigung gemäß Paragraph 10, EStG 1972 nicht zum Tragen kommen soll (Hinweis: E 16.6.1987, 86/14/0181).