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Rechtssatz für IIZR145/58

Gericht

AUSL BGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

RS0103605

Geschäftszahl

IIZR145/58

Entscheidungsdatum

30.11.1959

Norm

HGB §109

Rechtssatz

Ein einzelner Gesellschafter kann auch noch im Liquidationsstadium gegen seinen Mitgesellschafter eine Schadenersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung der Geschäftsführerpflichten geltend machen, wenn er Zahlung an die Gesellschafter zu Händen der Liquidatoren verlangt. Das gilt jedoch nicht, wenn die Leistung zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger nicht mehr benötigt wird und der ersatzpflichtige Gesellschafter, selbst unter Berücksichtigung der ihn treffenden Verbindlichkeit, noch etwas aus der Liquidationsmasse zu verlangen hat.

Veröff: MDR 1960,204

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1959:RS0103605

Dokumentnummer

JJR_19591130_AUSL000_0020ZR00145_5800000_002

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