Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidende Behörde
UVS Oberösterreich
Dokumenttyp
Rechtssatz
Entscheidungsart
Erkenntnis
Geschäftszahl
VwSen-168111/6/Br/Ka
Entscheidungsdatum
12.11.2013
Index
90.02.02 Führerscheingesetz
Norm
FSG 1997 §37 Abs1
FSG 1997 §37 Abs2
FSG 1997 §37 Abs3
Beachte
gleichlautende Entscheidung zu VwSen-168112/6/Br/Ka vom 12. November 2013;
Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar.
Rechtssatz
Beim Vorliegen von 7 einschlägigen Schwarzfahrten, 14 weiteren Verstößen gegen das KFG und 3 weiteren Übertretungen der StVO ist die kumulative Verhängung einer primären Freiheits- und einer Geldstrafe (samt Ersatzfreiheitsstrafe) für weitere Schwarzfahrten gerechtfertigt; zudem bedarf es angesichts der völligen Uneinsichtigkeit des Bf. insbesondere aus spezial-, aber auch aus generalpräventiven Überlegungen der Verhängung der jeweiligen gesetzlichen Höchststrafe.
Schlagworte
Schwarzfahrten; primäre Freiheitsstrafe; kumulative Verhängung mit Geldstrafe; Höchststrafe
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2013
Dokumentnummer
JUR_OB_20131112_VWSEN168111_13_01