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Rechtssatz für 133R112/18w

Gericht

OLG Wien

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RW0000943

Geschäftszahl

133R112/18w

Entscheidungsdatum

12.12.2018

Norm

MSchG §33a Abs1
MSchG §33a Abs5

Rechtssatz

Wird die Ware oder die Dienstleistung, für die die Marke rechtserhaltend benutzt wird, von mehreren Oberbegriffen des Waren- und/oder Dienstleistungsverzeichnisses erfasst, so ist im Löschungsverfahren einer der Oberbegriffe zu löschen. Dabei ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzustellen und dem Bedürfnis des Markeninhabers an einer angemessenen wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit Rechnung zu tragen.

Entscheidungstexte

  • 133 R 112/18w
    Entscheidungstext OLG Wien 12.12.2018 133 R 112/18w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000943

Im RIS seit

28.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2019

Dokumentnummer

JJR_20181212_OLG0009_13300R00112_18W0000_005

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