Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 92/15/0115

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

92/15/0115

Entscheidungsdatum

10.07.1996

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs4;
BAO §232 Abs1;
BAO §4 Abs1;
  1. BAO § 183 heute
  2. BAO § 183 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022
  3. BAO § 183 gültig von 19.04.1980 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. BAO § 4 heute
  2. BAO § 4 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019
  3. BAO § 4 gültig von 01.01.2013 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  4. BAO § 4 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009
  5. BAO § 4 gültig von 01.01.1995 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994
  6. BAO § 4 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/24 86/13/0198 1

Stammrechtssatz

Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid iSd Paragraph 183, Absatz 4, BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert wäre. Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, daß sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, sohin nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens, gesetzt werden kann, sondern daß es genügt, daß die Abgabenschuld dem Grunde nach (nämlich gemäß Paragraph 4, BAO mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes) entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Eine solche Gefährdung bzw wesentliche Erschwerung ist zB dann gegeben, wenn der AbgPfl sein Vermögen ins Ausland verlagert hat.

Schlagworte

VwRallg7 Refoulement-Prüfung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992150115.X02

Im RIS seit

05.03.2002

Dokumentnummer

JWR_1992150115_19960710X02

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