Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 89/14/0036

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6955 F/1994

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

89/14/0036

Entscheidungsdatum

20.12.1994

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 89/14/0037 E 20. Dezember 1994

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde ist berechtigt, Zweifel am Wahrheitsgehalt behaupteter wirtschaftlicher Fehlschläge zu haben. Um Klarheit zu schaffen, kann der Sachverhalt eingehend geprüft, können Beweise aufgenommen und Erfahrungswerte zum Vergleich herangezogen werden. Ergibt ein solches Ermittlungsverfahren die Unglaubwürdigkeit des vom Abgabepflichtigen erstatteten Vorbringens, so kann die Abgabenbehörde einen davon abweichenden, der Wahrheit eher entsprechenden Sachverhalt als erwiesen annehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989140036.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1989140036_19941220X05

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