Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 96/14/0059

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

96/14/0059

Entscheidungsdatum

22.10.2002

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0091

Rechtssatz

Eine persönliche Unbilligkeit der Einhebung aushaftender Abgabenschulden liegt nur vor, wenn eine solche die Existenz des Nachsichtswerbers bzw seiner Familie gefährdet oder die Entrichtung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (so insbesondere mit einer Verschleuderung seines Vermögens) verbunden wäre Hinweis E 22.9.2000, 95/15/0090).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140059.X01

Im RIS seit

18.02.2003

Dokumentnummer

JWR_1996140059_20021022X01

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