Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 89/14/0140

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6562 F/1990

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

89/14/0140

Entscheidungsdatum

11.12.1990

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 305;

Rechtssatz

Eine steuerneutrale, den Wert der Beteiligung erhöhende Einlage - und kein steuerlich absetzbarer Aufwand der Gesellschafter - ist anzunehmen, wenn Gesellschafter einer (hier sanierungsbedürftigen) Kapitalgesellschaft diese Mittel zuführen. Daran ändert auch die Erklärung nichts, der Gesellschaft die erforderlichen Mittel nicht in der Eigenschaft als Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, sondern in der Eigenschaft als unechter stiller Gesellschafter einer mit der Kapitalgesellschaft gegründeten Mitunternehmerschaft zuführen zu wollen (Hinweis E 19.3.1986, 83/13/109, 0139). Im Falle der Wahl der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft kann diese nicht als Steuersubjekt negiert und die Unternehmertätigkeit einer natürlichen Person fingiert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140140.X02

Im RIS seit

14.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2011

Dokumentnummer

JWR_1989140140_19901211X02

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