Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 93/15/0060

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

93/15/0060

Entscheidungsdatum

06.04.1995

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Mit der Behauptung des Bf, er habe erst nach Ergehen des vor dem VwGH angefochtenen Abgabenbescheides einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe von Buchhaltungsunterlagen, mit welchen er seine Verantwortung vor der Abgabenbehörde hätte belegen können, erhalten, wird keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufgezeigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150060.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1993150060_19950406X05

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