Kurztitel
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 32
Inkrafttretensdatum
21.01.2006
Außerkrafttretensdatum
29.11.2010
Abkürzung
LMSVG
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Notfallplan
§ 32.
Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat einen Notfallplan im Sinne des Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zu erstellen, der Maßnahmen enthält, die unverzüglich durchzuführen sind, wenn eine Ware ein ernstes Risiko für die Gesundheit des Verbrauchers darstellt. Der Notfallplan hat jedenfalls die beteiligten Behörden, ihre Befugnisse und Zuständigkeiten, die Informationswege der Behörden untereinander sowie gegebenenfalls die Informationswege zwischen Behörden und Unternehmer zu umfassen.
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2010
Gesetzesnummer
20004546
Dokumentnummer
NOR40074127