Bundesrecht konsolidiert

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Inländische Zweitwohnsitze § 3

Kurztitel

Inländische Zweitwohnsitze

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 528/2003

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Text

Paragraph 3,

Eine Benutzung des inländischen Wohnsitzes des unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe-)Partners, von dem der Abgabepflichtige nicht dauernd getrennt lebt, begründet einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz für den Abgabepflichtigen.

Schlagworte

Ehepartner

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2013

Gesetzesnummer

20003027

Dokumentnummer

NOR40046390