Lärmschutz: Für Veranstaltungen mit Musikanlagen (Indoor und Outdoor) ist die Lärmschutzrichtlinie des Umweltbundesamtes M-122, Band 122 aus dem Jahr 2000, verbindlich zu befolgen. Bei im öffentlichen Interesse durchgeführten Veranstaltungen können vertretbare Überschreitungen der in den Tabellen bezüglich der Beeinträchtigung der Nachbarschaft festgelegten Dezibelbelastungen zugelassen werden, wenn gleichzeitig Lärmschutzmaßnahmen vorgeschrieben werden (z. B. Schallabstrahlrichtung, Veranstaltungszeit), die die Beeinträchtigung der Nachbarschaft möglichst gering halten.