Eine Vorsorgevollmacht iSd § 284f ABGB steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass sie erst im sogenannten „Vorsorgefall" wirksam werden soll. Die Vorsorgevollmacht wird bei Eintritt des Vorsorgefalls wirksam; die Registrierung des Wirksamwerdens der Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) hat nur deklarative Wirkung.Eine Vorsorgevollmacht iSd Paragraph 284 f, ABGB steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass sie erst im sogenannten „Vorsorgefall" wirksam werden soll. Die Vorsorgevollmacht wird bei Eintritt des Vorsorgefalls wirksam; die Registrierung des Wirksamwerdens der Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) hat nur deklarative Wirkung.